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Betriebliche Ersthelfer

sind für jedes Unternehmen verpflichtend. Die gesetzliche Bestimmung wird von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt.

 

Die Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel kostenfrei. *

 

Wir sind als ausbildende Stelle durch die DGUV anerkannt. Kennziffer 8.1108

 

Ausbildung betrieblicher Ersthelfer

Jeder Betrieb muss eine bestimme Anzahl Ersthelfer nachweisen: mindestens 10 % der anwesenden Mitarbeiter.

Nutzen Sie unser öffentliches Kursangebot oder fragen Sie nach Inhouse Schulungen für Ihr Unternehmen in den eigenen Räumlichkeiten. Die Schulung kann für Sie oder Ihr Unternehmen kostenfrei sein.*

 

Fortbildung betrieblicher Ersthelfer

Alle zwei Jahre sind betriebliche Ersthelfer in der Ersten Hilfe fortzubilden. Da diese Fortbildung von der Ausbildung getrennt wird, erstellen wir Ihnen hierfür einen individuellen Termin. Auch die Fortbildung ist in der Regel für Sie kostenfrei. *

 

 

Ausbildung und Training in Frühdefibrillation

Sie haben oder planen einen automatisierten externen Defibrillator (AED) in Ihrem Betrieb oder auch privat zu betreiben? Wir bieten Ihnen:

 

Kontaktieren Sie uns oder erstellen direkt hier Ihre Anfrage.


Anmeldeprozess für die Kostenübernahme

1. Sie erstellen Ihre Anfrage mindestens 14 Tage vor dem geplanten Schulungstermin

2. Wir benötigen von Ihnen: Name des Unternehmens, zuständiger Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft), Unternehmensnummer.

3. Bitte laden Sie das Abrechnungsformular.

4. Dieses Formular halten Sie am Tag der Schulung bereit, vervollständigt mit allen Daten, Stempel und Unterschrift. Wir benötigen das Formular im Original.

*Bitte beachten Sie die Bestimmungen Ihres Unfallversicherungsträgers, ob die Kosten getragen werden können.

Unklarheiten oder Fragen? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne weiter.